Die UN-Behindertenrechtskonvention

Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht, das ohne Einschränkungen auch für behinderte Menschen gilt.

Weltweit gibt es etwa 650 Millionen Menschen, die mit einer Behinderung leben. Nur in etwa 45 Staaten allerdings gibt es Vorschriften und Gesetze, die die Rechte dieser Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb im Jahr 2001 beschlossen, zu diesem Zweck ein umfassendes internationales Übereinkommen zu entwickeln. Die "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" inklusive Zusatzprotokoll wird 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet.

Die UN-Konvention stellt klar: Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht, das ohne Einschränkungen auch für behinderte Menschen gilt. Die UN-Konvention erfasst sämtliche Lebensbereiche, von der Arbeit über Bildung, Gesundheit und Pflege, persönliche Mobilität, Fragen des Bauens und Wohnens bis hin zur politischen Teilhabe. Zentraler Leitgedanke bei der Umsetzung der Konvention ist das Prinzip der Inklusion, wonach Menschen mit Behinderungen von Anfang an und in allen Lebensbereichen an der Gesellschaft teilhaben sollen.

In Artikel 24 anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf lebenslange Bildung und Weiterbildung. Um dieses Recht umzusetzen macht die Konvention konkrete Voraben: Unter anderem müssen die Vetragsstaaten garantieren, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen, unentgeltlichen Bildungssystem, vom Zugang zur Hochschulbildung, sowie zur Berufs- und Erwachsenenbildung ausgeschlossen wird. Es muss sichergestellt werden, dass dem Einzelnen individuell angepasste Unterstützungmaßnahmen geboten werden – etwa in Form alternativer Kommunikationsmethoden, durch die spezielle Schulung von Lehr- und Fachkräften und die barrierefreie Umgestaltung von Schulgebäuden.

Nach den Vorgaben der Konvention soll also die allgemeine Schule zum Regelförderort für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden und das deutsche Bildungssystem inklusiv umgestaltet werden.

Um die Vorgaben der Konvention umsetzen, hat das Bundeskabinett im Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan beschlossen, der die Maßnahmen der Bundesregierung für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst und etwa 200 Einzelmaßnahmen aus allen Lebensbereichen umfasst.

Autorin: Andrea Schöb, Juli 2013